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IMMOBILIEN IN SPANIEN
MIT KONZENTRATION AUF MALLORCA

Rechtliche Hinweise für den Erwerb einer Immobilie:

Diese Veröffentlichung richtet sich an in Spanien nicht residente Personen, die Grundbesitz oder Immobilien erwerben möchten, ersetzt jedoch in keinem Fall die Beratung eines Fachmannes oder einer Fachfrau, da jeder Fall individuell gesehen werden muss.

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass es in Spanien bei Immobiliengeschäften zwar üblich, jedoch nicht unbedingt Vorraussetzung ist, zuerst einen Privatvertrag und erst später die notarielle Kaufvertragsurkunde (escritura de compraventa) abzuschließen. Der Privatvertrag ist in Spanien rechtsgültig und bindend, jedoch nicht grundbuchamtlich eintragbar. Dies kann nur anhand der notariellen Kaufvertragsurkunde oder einer gerichtlichen Anordnung geschehen.

Erwerb:

Grundüberprüfungen (die Überprüfung der unten genannten Punkte gehören nicht  zu den Aufgaben eines Notars).

Vor Abschluss des Vertrages sind unbedingt folgende Überprüfungen vorzunehmen:

  • Prüfung der Immobilien beim Grundbuchamt. Beantragen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, aus dem die Eigentumsverhältnisse, Lasten u. Belastungen hervorgehen. Lassen Sie diesen gegebenenfalls von einem Fachmann prüfen.
  • Prüfung der Immobilien beim Zentralkatasteramt und lokalen Katasteramt Ihrer Gemeinde. Hier kann festgestellt werden, ob die Angaben über die Flächen sowie der benachbarten Flächen und deren Eigentümer mit denen des Grundbuchauszugs übereinstimmen, und man erhält außerdem noch einen Auszug des Katasterplanes in dem die Immobilie und deren Lage zu erkennen ist.
  • Lassen Sie sich den aktuellsten Grundsteuer- u. Müllabfuhrbeleg geben. Damit können Sie beim Katasteramt in ihrer Gemeinde überprüfen, ob die Abgaben der letzten Jahre beglichen wurden.
  • Zusätzlich sollte man beim Bauamt im Rathaus anfragen, ob gegen die Immobilie evtl. ein Disziplinarverfahren eröffnet wurde.
    Bei Ankauf von Häusern sollte dies eine übliche Handhabung sein. Bei  Wohnungseigentum ist dieser Punkt überflüssig.
  • Bescheinigung der Hausverwaltung, dass der Verkäufer der Gemeinschaft gegenüber keine Schulden hat
  • Belege der Versorgungsunternehmen:
    Es sollten alle Verträge mit Wasser-, Strom-, Telefon- und anderen Versorgungsunternehmen vorliegen, sowie die letzten Zahlungsbelege.

Bei Neubauten muss man unbedingt darauf achten, dass bei Ankauf folgende Unterlagen vorliegen müssen:

  1. Boletines de suministro de gas y electricidad (Bescheinigung des Elektromeisters über die vorschriftsmäßige Verlegung der Leitungen)
  2. Boletines de agua (Bescheinigung des Klempners, dass die Wasserleitungen vorschriftsmäßig verlegt wurden)
  3. Cédula de habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung)

Beim Ankauf von älteren Immobilien ist das nicht mehr zwingend notwendig, da die Zähler für Strom u. Wasser bereits vorhanden sind und somit die Immobilie bewohnbar ist; besser jedoch, wenn der Verkäufer Ihnen diese Unterlagen vorlegen kann.

Bei Wohnungseigentumserwerb sollte man sich bei der Hausverwaltung Kopien der Protokolle der letzten Eigentümerversammlung, die Satzung und die Hausordnung geben lassen. Die Kenntnis von Zahlen über Gemeinschaftskosten und Umlagen schützen Sie vor unangenehmen Überraschungen.

Denken Sie daran: Der Käufer ist bei Erwerb immer der Haftungsschuldner, d.h. er übernimmt bei Kauf nicht nur alle ausstehenden  Kosten, die auf der Immobilie lasten, sondern alle Haftungen jeglicher Art, wie z.B. grundbuchamtlich eingetragene Pfändungen, Hypotheken usw.

Bitte beachten: Dies ist nur eine kurze Zusammenfasung und längst nicht alles was Sie für einen sorglosen Immobilienerwerb beachten sollten. 


Eine persönliche und seriöse Beratung bei Lietz und seinen Partnern ist Ihnen gewiss. Lassen Sie sich von uns vor dem Erwerb einer Immobilie beraten. Wir nehmen uns Zeit für Sie.

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